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General Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GECKO MOTION GmbH für Verbrauchergeschäfte

§ 1 Geltungsbereich dieser AGB

1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen der GECKO MOTION GmbH insbesondere die Lieferung von Waren. Die Lieferungen und Leistungen der GECKO MOTION GmbH erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Diese AGB gelten nur für Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige wie immer geartete Leistungen der GECKO MOTION GmbH mit bzw. gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

3. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (z.B. Zusatzaufträge) mit dem Kunden.

§ 2 Begriffsdefinitionen

Für gegenständliche AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen, es sei denn, aus Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich unmissverständlich ein anderer Begriffsinhalt:

1. "Kunde" ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner der GECKO MOTION GmbH, insbesondere jeder Käufer (bzw. Besteller) einer Ware. Dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. "Kunde" ist in jedem Fall aber nur eine natürliche oder juristische Person, die "Verbraucher“ im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist.

2. "Leistung" ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt, jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung der GECKO MOTION GmbH, egal welcher Art.

3. "Ware" ist jedes Produkt (jede Sache), das von GECKO MOTION GmbH angeboten bzw. vertrieben wird.

4. "Bestellung" ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch GECKO MOTION GmbH, insbesondere  der Antrag auf Lieferung einer Ware.

5. "Auftrag" ("Vertrag") ist das zwischen GECKO MOTION GmbH und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft..

§ 3 Bestellung, Auftrag, Lieferung/Leistung

1. Die Angebote der GECKO MOTION GmbH sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.

2. Bestellungen des Kunden der GECKO MOTION GmbH sind verbindliche Angebote zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei GECKO MOTION GmbH verbindlich. Die GECKO MOTION GmbH wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots dar. Die GECKO MOTION GmbH kann das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach eigener Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Auftrag zustande. Maßgeblich ist hierbei jeweils das Datum des Absendens. Stillschweigen der GECKO MOTION GmbH gilt nicht als Zustimmung bzw. als Annahme des Angebotes des Kunden.

3. GECKO MOTION GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw. Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten - vorbehalten muss. GECKO MOTION GmbH behält sich zudem vor, Bestellungen des Kunden insbesondere auch nach Zugang bei GECKO MOTION GmbH abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche.

4. Die Rechte des Kunden aus dem Auftrag  sind nur mit vorheriger Zustimmung der GECKO MOTION GmbH an einen Dritten übertragbar.

5. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen GECKO MOTION GmbH abgeleitet werden können.

6. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die der GECKO MOTION GmbH zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und –Lieferungen der GECKO MOTION GmbH bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch GECKO MOTION GmbH. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.

7. Die Wahl des (Vor-)Lieferanten bleibt GECKO MOTION GmbH überlassen, der Bezug bei einer bestimmten bzw. anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden.

8. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleibt GECKO MOTION GmbH vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

§ 4 Liefertermine und Fristen

1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen zwischen GECKO MOTION GmbH und dem Kunden bedarf der Schriftform.

2. Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle zur Erfüllung der Verpflichtungen der GECKO MOTION GmbH erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden als eingelangt bestätigt wurden.

3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.

4. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der GECKO MOTION GmbH, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen GECKO MOTION GmbH dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

5. Bei "voraussichtlichen", also nicht exakt definierten Lieferterminen oder -fristen kann der Kunde eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzten, sofern der voraussichtliche Liefertermin bzw. die voraussichtliche Lieferfrist um mehr als drei Wochen überschritten wurde.

§ 5 Rücktrittsrecht

1. Der Kunde hat gemäß § 5e KSchG (Konsumenstenschutzgesetz) das Recht, von Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Kunden oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritts muss keine Begründung enthalten und ist in schriftlicher Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erklären. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

2. Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzustellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der GECKO MOTION GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückstellen, muss er der GECKO MOTION GmbH insoweit Wertersatz leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten des Kunden zurückzusenden.

3. Rücktritt und/oder Widerruf sind zu richten an:  

GECKO MOTION GmbH
Scheffelstraße 8
A-6900 Bregenz

§ 6 Gefahrenübergang, Annahmeverzug

1. Mit Abgang der Lieferung aus dem Werk/Lager, im Falle direkter Lieferung ab Werk/Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über;  dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung.

2. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir das Recht, entweder die Ware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.

3. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer von dzt. 20 % ab Werk bzw. Auslieferungslager der GECKO MOTION GmbH.

2. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag der Bestellung gültige Website-Preis als vereinbart. Die bestellten Waren können per Kreditkarte, per Vorauskasse oder auch per PayPal bezahlt werden. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter der GECKO MOTION GmbH, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.

3. Rechnungen der GECKO MOTION GmbH - auch Teilrechnungen - sind  spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Es bleibt GECKO MOTION GmbH vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach Ermessen der GECKO MOTION GmbH zu widmen.

4. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist GECKO MOTION GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren vom Kunden zurückzuverlangen. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % per anno zu bezahlen, wobei GECKO MOTION GmbH berechtigt ist, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die GECKO MOTION GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die anwaltlichen Mahnkosten nach RATG bzw. die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BGBl 141/1996 in der geltenden Fassung) über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch GECKO MOTION GmbH erfolgt, verpflichtet sich der Kunde ab der zweiten Mahnung, einen Betrag von € 5,00 je Mahnung zu bezahlen.

5. Bei Zahlung mittels Kreditkarte oder PayPal wird die Forderung der GECKO MOTION GmbH erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten sind nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde.

6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig.

§ 8 Liefer- und Versandkosten

Liefer- und Versandkosten stellt GECKO MOTION GmbH zusätzlich zu den genannten Endpreisen der jeweiligen Ware wie folgt in Rechnung (jeweils inkl. Umsatzsteuer):

  • Versandkostenpauschale bis volle 50 kg Paketgewicht für Lieferungen nach Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien: 7,90 EUR (inkl. 20 % MwSt). Über 50 kg Paketgewicht werden die im Einzelfall anfallenden Versandkosten berechnet.
  • Versandkostenpauschale bis volle 50 kg Paketgewicht für Lieferungen nach Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern: 19,95 EUR (inkl. 20 % MwSt). Über 50 kg Paketgewicht werden die im Einzelfall anfallenden Versandkosten berechnet.
  • Bei allen hier nicht aufgeführten Ländern werden die im Einzelfall anfallenden Versandkosten berechnet.
  • Bitte beachten Sie, dass unter Umständen (insbesondere bei Lieferungen außerhalb der EU) zusätzliche Zollkosten anfallen. Informationen erteilt Ihnen Ihre örtliche Zollbehörde.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher GECKO MOTION GmbH gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum der GECKO MOTION GmbH (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.

2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung der GECKO MOTION GmbH über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.

4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für GECKO MOTION GmbH, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum der GECKO MOTION GmbH über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit GECKO MOTION GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt GECKO MOTION GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der GECKO MOTION GmbH hinzuweisen und muss der Kunde GECKO MOTION GmbH unverzüglich Anzeige erstatten.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GECKO MOTION GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. GECKO MOTION GmbH ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen der GECKO MOTION GmbH, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.

§ 10 Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot

1. Mangels anderer Regelungen in diesen AGB und/oder im Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. GECKO MOTION GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.

3. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden – mangels anderer Vereinbarung – binnen einer Frist von vier Wochen vorgenommen.

4. Bei Nachlieferungen übernimmt GECKO MOTION GmbH für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.

5. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet GECKO MOTION GmbH nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für GECKO MOTION GmbH tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche GECKO MOTION GmbH bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig.

7. Sofern GECKO MOTION GmbH ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung,  Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.

8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen gegeben werden sowie Pflegehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.

9. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. GECKO MOTION GmbH haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufshandlung, auf die GECKO MOTION GmbH keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

§ 11 Datenschutz

1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall des Zustandekommens eines Auftrages über eine Ware/Dienstleistung eine Übermittlung der personenbezogenen Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an die Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung dieser Daten benötigen (das ist das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut) erfolgt. Der Kunde stimmt dem zu.

2. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. GECKO MOTION GmbH ist befugt, personenbezogenen Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) maschinell zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies der Auftragserfüllung dient.

3. Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) in die Kundenkartei der GECKO MOTION GmbH aufgenommen und solcher Art der GECKO MOTION GmbH verarbeitet werden und er dadurch über Produkte, Neuheiten und Preisaktionen der GECKO MOTION GmbH per Post, Fax oder E-Mail informiert werden kann.

4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, ein niedrigeres Datenschutzniveau als in der EU herrschen kann.

5.  Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die obigen Zustimmungserklärungen zu Punkt 1 und 3 jederzeit schriftlich mit Brief an die GECKO MOTION GmbH, Scheffelstraße 8, A-6900 Bregenz widerrufen kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Widerrufes  der Übermittlung seiner Daten an Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung dieser Daten benötigen (siehe Punkt 12.1.) nur eine Direktabholung der Ware gegen Barzahlung bei GECKO MOTION GmbH möglich ist.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dem Käufer dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen seines Heimatstaates gewährte Schutz entzogen wird. Heimatstaat ist der Staat in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2. Für Kunden mit einem außerhalb der Republik Österreich gelegenem Wohnsitz ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen ausschließlich das sachlich für 6900 Bregenz / Österreich zuständige Gericht.

§ 13 Adressenänderung und Urheberrecht

1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich der GECKO MOTION GmbH bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die GECKO MOTION GmbH zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.

2. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der GECKO MOTION GmbH; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z. B. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

§ 14 Sonstiges, salvatorische Klausel

1. Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

Bregenz, Juni 2008


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